Rechtsprechung
   BGH, 05.07.1973 - KZR 16/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,1754
BGH, 05.07.1973 - KZR 16/72 (https://dejure.org/1973,1754)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1973 - KZR 16/72 (https://dejure.org/1973,1754)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1973 - KZR 16/72 (https://dejure.org/1973,1754)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,1754) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erwerb einer Verbandsmitgliedschaft - Aufnahme eines Vereins in den Deutschen Seglerverband - Wirksamkeit von Satzungsbestimmungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 1973
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.11.1968 - KZR 3/67

    Klage eines Amateurvereins auf Erteilung der Mitgliedschaft in einem

    Auszug aus BGH, 05.07.1973 - KZR 16/72
    Der Gesetzgeber hat dem Verein die grundsätzlich freie Befugnis eingeräumt, Zwecke und Aufgabenbereiche selbst festzulegen und zu bestimmen, auf welche Weise und mit welchen Mitgliedern er seine Zwecke verfolgen will (BGH NJW 1969, 316, zu Ziff. I 2 - Landessportbund).

    Dabei sei zu berücksichtigen, daß nach dem Urteil BGH NJW 1969, 316 der gesellschaftliche Standort eines Vereins nach außen hin durch nichts stärker gekennzeichnet werde als durch den Vereinsnamen.

    Einem solchen Verein kann jedenfalls der Vorwurf sittenwidrigen Handelns dann nicht gemacht werden, wenn er an seiner Satzung festhält, sofern sich der Bewerber der Satzung anpassen könnte, ohne unverhältnismäßige Opfer auf sich zu nehmen (BGH NJW 1969, 316 - Landessportbund).

    Im Fall "Landessportbund" hat der Senat ausgeführt, auch einem Verein mit Monopolstellung, der an seiner Satzung festhalte, könne der Vorwurf sittenwidrigen Verhaltens jedenfalls dann nicht gemacht werden, wenn sich der Bewerber der Satzung anpassen könnte, ohne unverhältnismäßige Opfer auf sich nehmen zu müssen (BGH NJW 1969, 316).

  • BGH, 28.09.1972 - II ZR 5/70

    Gewerkschaftsausschluss wegen gewerkschaftsfeindlicher politischer Interessen

    Auszug aus BGH, 05.07.1973 - KZR 16/72
    Denn auch ein Verein mit Monopolstellung ist grundsätzlich nicht genötigt, Mitglieder aufzunehmen oder in seinen Reihen zu dulden, die den satzungsmäßig bestimmten Vereinsgrundsätzen nicht entsprechen oder nachhaltig zuwiderhandeln (BGH NJW 1973, 35).
  • OLG Karlsruhe, 11.12.2014 - 9 U 87/13

    Verjährungshemmung durch Zustellung einer nicht beglaubigten Klageabschrift

    Eine beglaubigte Abschrift ist dadurch gekennzeichnet, dass derjenige, der die Beglaubigung vornimmt, deren Übereinstimmung mit dem Original durch seine Unterschrift auf dem Schriftstück bestätigt und damit dokumentiert, dass er die Übereinstimmung mit dem Original geprüft hat (vgl. zu den Anforderungen an eine beglaubigte Abschrift BGH, NJW 1957, 951; BGH, NJW 1973, 1973; BGH, NJW 2004, 506).
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2003 - 20 W 40/03

    Zur Zustellung einer sofortigen Beschwerde und zur Verhängung eines

    Daraus wird der Schluss gezogen, dass bei der Beglaubigung die Ausfertigung vorliegen muss, weil eine Blanko-Beglaubigung nicht zulässig sei (vgl. BGH NJW 1973, 1973; Wenzel, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 22.08.2003 - 20 W 40/03

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung durch Parteizustellung

    Daraus wird der Schluss gezogen, dass bei der Beglaubigung die Ausfertigung vorliegen muss, weil eine Blanko-Beglaubigung nicht zulässig sei (vgl. BGH NJW 1973, 1973; Wenzel, a. a. O.).
  • LG Duisburg, 03.11.2010 - 2 O 418/09

    Keine Aufnahme eines Vereins für den Freizeitsport und Breitensport in den

    Da es auf den Wortlaut der Satzung in dem Zeitpunkt ankommt, in dem über den Aufnahmeanspruch des Klägers zu entscheiden ist, ist nicht die frühere Fassung der Satzung des Beklagten, sondern die im Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung geltende Fassung der §§ 10 und 11 der Satzung zu Grunde zu legen (vgl. BGH, NJW 1973, 1973 ff., juris Rz. 28).
  • OLG Frankfurt, 10.05.1985 - 2 U 23/85

    Sportverein; Satzungsmäßige Aufnahmevoraussetzungen; Parteipolitische

    So hat er die Klagen des "Universitätssportbundes Marburg" (NJW 1969, 316 ff.) und des "Seglerkollektivs Roter Anker" (Urteil vom 5.7. 1973 - KZR 16/72 -, zitiert bei Nicklisch, Der Verbandsrechtliche Aufnahmezwang, JZ 1976 Seite 108) abgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht